Allgemeine Geschäftsvereinbarungen 

Maxi – Taxi AG, Gebenstorf  

 

 

1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung des Bestellers. Bei einer schriftlichen Bestellung kommt der Vertrag mit einer telefonischen oder schriftlichen Bestätigung des Anbieters zustande. Der Vertrag ist gültig ohne Unterschrift des Anbieters. Besteller können eine oder mehrere Personen sein. Diese müssen im Vertrag ausdrücklich bezeichnet werden. Der Anbieter hat das Recht, eine Anzahlung zu verlangen. Deren Höhe ist Einigungssache zwischen Anbieter und Besteller im (Folgenden als „Einigungssache“ bezeichnet.

Beim Abholen von Mietfahrzeugen ist zwingend einen gültigen Führerausweis für die entsprechende Kategorie vorzulegen!

 

2. Preise und Bezahlung
Der Preis ist Einigungssache. Die Fälligkeit von Anzahlungen ist ebenfalls Einigungssache. Restzahlungen erfolgen bei Übernahme der Mietgegenstände oder der Taxifahrt. Bei Tagesbuchungen wird der Preis bei Abholung der Ware oder Antritt der Fahrt in bar oder per Debit/Kreditkarte oder per TWINT entrichtet. Bei Fahrzeugmieten behält sich der Vermieter vor, ein Pfand (Personalausweis, Autoschlüssel,...) für die Mietdauer zu fordern. Bei vorzeitiger Rückgabe des Vermietartikels wird der anteilige Mietpreis nicht erstattet.

 

 3. Mietdauer
Die Mietdauer wird zwischen Vermieter und Mieter schriftlich oder mündlich vereinbart. Als Tagesmiete gilt der Zeitraum von 08 - 17 Uhr, als Halbtagesmiete den Zeitraum eines Morgens, mittags oder abends beziehungsweise bei einem Mietzeitraum von mindestens zwei Tagen gilt der Zeitraum eines Kalendertages. Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Zeitdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Zeitdauer mitzuteilen und vom Vermieter zu genehmigen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet der Vermieter für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten ersten Tagesmietpreis. Der Nachweis eines weiteren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten. 

 

4. Rücktritt und Änderungen des Vertrages

Hat ein Mieter einen Vertrag über eine bestimmte Dauer abgeschlossen resp. bestellt, gelten folgende Vereinbarungen. Diese gelten singemäss auch für Taxibestellungen: Tritt der Besteller 10 und mehr Tage vor Beginn vom Vertrag zurück, werden keine Bearbeitungskosten berechnet. Tritt der Besteller ein bis zehn Tage vor Beginn vom Vertrag zurück, betragen die Rücktrittskosten 10 Prozent des Mietpreises mindestens jedoch Fr. 100.--. Höchstens aber den effektiven Miet- Taxipreis. Bei Annulierung oder Nichtantreten des Vertrages bei 0 – 1 Tag werden 100% des Mietpreises berechnet.

 

 5. Haftung
Bei Verlust und / oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind.  Bei Schadenersatzforderungen Dritter haftet der Mieter, insbesondere bei Grobfahrlässigkeit. (Regress  der Versicherung) 

 

6. Haftung des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen und grobfahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.  

 

7. Sonstige Mietvereinbarungen
Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Bei groben Verstößen gegen gesetzliche und mietvertragliche Verpflichtungen behält sich der Vermieter vor, die gemieteten Gegenstände auch während der laufenden Mietperiode ohne Erstattung des Mietpreises einzuziehen. Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten Zustand abzugeben, andernfalls wird für die Reinigung das entsprechende Entgelt laut Reinigungsrechnung erhoben. 

 

8. Schlussbestimmungen
Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflusst die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Gerichtsstand ist Wohnort des Vermieters. 

Gebenstorf, den  12.12.2021