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Willkommen beim Maxi Taxi

jklAllgemeine Geschäftsvereinbarungen  Maxi – Taxi Gebenstorf

 1. Vertragsabschluß

Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung des Mieters. Bei einer schriftlichen Bestellung kommt der Mietvertrag mit einer telefonischen oder schriftlichen Bestätigung des Vermieters zustande. Der Mietvertrag ist gültig ohne Unterschrift des Vermieters. Mieter können eine oder mehrere Personen sein. Diese müssen im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden. Der Vermieter hat das Recht, eine Anzahlung zu verlangen. Deren Höhe ist Einigungssache zwischen Vermieter und Mieter im (Folgenden als „Einigungssache“ bezeichnet.

2. Mietpreise und Bezahlung

Der Mietpreis ist Einigungssache. Die Fälligkeit von Anzahlungen ist ebenfalls Einigungssache. Restzahlungen erfolgen bei Übernahme der Mietgegenstände. Bei Tagesbuchungen wird der Mietpreis bei Abholung der Ware in bar oder per Debit- oder Kreditkarte entrichtet. Der Vermieter behält sich vor, ein Pfand (Personalausweis, Autoschlüssel,...) für die Mietdauer zu fordern. Bei vorzeitiger Rückgabe des Vermietartikels wird der anteilige Mietpreis nicht erstattet.

3. Mietdauer

Die Mietdauer wird zwischen Vermieter und Mieter schriftlich oder mündlich vereinbart. Als Tagesmiete gilt der Zeitraum von 06 - 20 Uhr, als Halbtagesmiete den Zeitraum eines Morgens, mittags oder abends beziehungsweise bei einem Mietzeitraum von mindestens zwei Tagen gilt der Zeitraum eines Kalendertages. Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Zeitdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Zeitdauer mitzuteilen und vom Vermieter zu genehmigen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet der Vermieter für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten ersten Tagesmietpreis. Der Nachweis eines weiteren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.

4. Rücktritt und Änderungen des Vertrages

Hat ein Mieter einen Vertrag über eine bestimmte Dauer abgeschlossen resp. bestellt, gelten folgende Vereinbarungen: Tritt der Mieter 10 und mehr Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, werden keine Bearbeitungskosten berechnet. Tritt der Mieter ein bis zehn Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, betragen die Rücktrittskosten 10 Prozent des Mietpreises mindestens jedoch Fr. 100.--. Höchstens aber den effektiven Mietpreis. Bei Annulierung oder Nichtantreten des Vertrages bei 0 – 1 Tag werden 100 Prozent des Mietpreises berechnet.

5. Haftung

Bei Verlust und / oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind.

6. Haftung des Vermieters

Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

7. Sonstige Vereinbarungen

Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Bei groben Verstößen gegen gesetzliche und mietvertragliche Verpflichtungen behält sich der Vermieter vor, die gemieteten Gegenstände auch während der laufenden Mietperiode ohne Erstattung des Mietpreises einzuziehen. Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten Zustand abzugeben, andernfalls wird für die Reinigung das entsprechende Entgelt laut Reinigungsrechnung erhoben.

8. Schlußbestimmungen

Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflusst die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Gerichtsstand ist Wohnort des Vermieters.  

Gebenstorf, den 27.12.2009

 

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