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Willkommen beim Maxi Taxi jklAllgemeine
Geschäftsvereinbarungen Maxi
– Taxi Gebenstorf Der
Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder
telefonische Bestellung des Mieters. Bei einer schriftlichen
Bestellung kommt der Mietvertrag mit einer telefonischen oder
schriftlichen Bestätigung des Vermieters zustande. Der
Mietvertrag ist gültig ohne Unterschrift des Vermieters. Mieter
können eine oder mehrere Personen sein. Diese müssen im
Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden. Der
Vermieter hat das Recht, eine Anzahlung zu verlangen. Deren Höhe
ist Einigungssache zwischen Vermieter und Mieter im (Folgenden
als „Einigungssache“ bezeichnet. 2. Mietpreise
und Bezahlung Der
Mietpreis ist Einigungssache. Die Fälligkeit von Anzahlungen
ist ebenfalls Einigungssache. Restzahlungen erfolgen bei Übernahme
der Mietgegenstände. Bei Tagesbuchungen wird der Mietpreis bei
Abholung der Ware in bar oder per Debit- oder Kreditkarte entrichtet.
Der Vermieter behält sich vor, ein Pfand (Personalausweis,
Autoschlüssel,...) für die Mietdauer zu fordern. Bei
vorzeitiger Rückgabe des Vermietartikels wird der anteilige
Mietpreis nicht erstattet. 3. Mietdauer Die
Mietdauer wird zwischen Vermieter und Mieter schriftlich oder mündlich
vereinbart. Als
Tagesmiete gilt der Zeitraum von 06 - 20 Uhr, als Halbtagesmiete
den Zeitraum eines Morgens, mittags oder abends beziehungsweise
bei einem Mietzeitraum von mindestens zwei Tagen gilt der
Zeitraum eines Kalendertages. Eine beabsichtigte Verlängerung
der vereinbarten Zeitdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor
Ablauf der vereinbarten Zeitdauer mitzuteilen und vom Vermieter
zu genehmigen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht
vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet der
Vermieter für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin
den doppelten ersten Tagesmietpreis. Der Nachweis eines weiteren
Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten. 4. Rücktritt
und Änderungen des Vertrages Hat
ein Mieter einen Vertrag über eine bestimmte Dauer
abgeschlossen resp. bestellt, gelten folgende Vereinbarungen:
Tritt der Mieter 10 und mehr Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück,
werden keine Bearbeitungskosten berechnet. Tritt der Mieter ein
bis zehn Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, betragen die Rücktrittskosten
10 Prozent des Mietpreises mindestens jedoch Fr. 100.--. Höchstens
aber den effektiven Mietpreis. Bei Annulierung oder
Nichtantreten des Vertrages bei 0 – 1 Tag werden 100 Prozent
des Mietpreises berechnet. 5.
Haftung Bei
Verlust und / oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter
und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz
zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind.
6.
Haftung des Vermieters Schadensersatzansprüche
des Mieters gegen den Vermieter aus dem Mietvertrag sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob
fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer
vorsätzlichen und grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
7.
Sonstige Vereinbarungen Für
Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Bei
groben Verstößen gegen gesetzliche und mietvertragliche
Verpflichtungen behält sich der Vermieter vor, die gemieteten
Gegenstände auch während der laufenden Mietperiode ohne
Erstattung des Mietpreises einzuziehen. Sämtliche Mietgegenstände
sind in einem gereinigten Zustand abzugeben, andernfalls wird für
die Reinigung das entsprechende Entgelt laut Reinigungsrechnung
erhoben. 8. Schlußbestimmungen Eine
eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages
beeinflusst die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts
nicht. Gerichtsstand ist Wohnort des Vermieters. Gebenstorf,
den
27.12.2009
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